Datenschutz bei inordo
Vertrauen braucht klare Regeln.
Mandantendaten, Zuständigkeiten und der Weg zu DATEV: Hier finden Sie unser Datenschutzkonzept für die Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei und die Datenschutzhinweise für diese Website.
Die Hinweise zur Website beschreiben die aktuelle Verarbeitung auf inordo.de. Das Konzept für Mandatsprozesse legt den Rahmen für die vertragliche Ausgestaltung fest. Den konkreten Leistungsumfang, die eingesetzten Systeme und die verbindlichen Schutzmaßnahmen regeln Leistungsvereinbarung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und dessen Anlagen.
- Ihre Kanzlei entscheidet.
- Mandantendaten werden im vereinbarten Auftrag verarbeitet.
- Deutschland als Standort.
- Verarbeitungsorte werden für den jeweiligen Dienst festgelegt.
- AVV als Standard.
- Das Vertragstemplate können Sie unten direkt anfordern.
1. Verantwortung und Datenschutzkontakt
Für den Betrieb dieser Website, eigene Vertragsbeziehungen sowie die Bearbeitung von Kontakt- und AVV-Anfragen ist verantwortlich:
ByteSmoke GmbHAlexanderstraße 76
60489 Frankfurt am Main, Deutschland
Geschäftsführer: Leon Schäfer
E-Mail: kontakt@inordo.de
Für Datenschutzanfragen schreiben Sie bitte an kontakt@inordo.de. AVV-Anfragen richten Sie bitte an leon@buildcycle.ai.
Rollen bei der Verarbeitung von Mandantendaten
Bei der steuerlichen Mandatsbearbeitung legt grundsätzlich Ihre Kanzlei die Zwecke und zulässigen Mittel der Verarbeitung fest. Soweit inordo personenbezogene Daten für Ihre Kanzlei technisch verarbeitet, ist ByteSmoke GmbH als Auftragsverarbeiter tätig. Bei abweichenden Auftragsketten, etwa einer Beauftragung über einen weiteren Dienstleister, müssen die tatsächlichen Rollen gesondert festgelegt werden.
Der AVV beschreibt diesen Auftrag. Er ersetzt weder die Rechtsgrundlage Ihrer Kanzlei für die Mandatsbearbeitung noch deren Informationspflichten gegenüber Mandanten, Beschäftigten oder anderen betroffenen Personen. Einordnung der Auftragsverarbeitung durch die Datenschutzkonferenz.
2. Mandantendaten und Verarbeitungszwecke
inordo unterstützt die Arbeit vor der Buchhaltung: Mandate aufnehmen, Unterlagen anfordern und zuordnen, Rückfragen bündeln, Aufgaben verteilen sowie Freigaben und die Übergabe geprüfter Daten an DATEV organisieren. Welche Daten dafür benötigt werden, richtet sich nach den gebuchten Funktionen und dem konkreten Mandat.
- Stamm- und Kontaktdaten
- Namen, betriebliche und persönliche Kontaktdaten, Unternehmensangaben sowie Mandanten- und Zuordnungsnummern.
- Belege und steuerbezogene Angaben
- Rechnungen, Buchungsinformationen, Zahlungs- und Bankdaten, steuerliche Identifikationsmerkmale sowie die für den jeweiligen Prozess erforderlichen Dokumente.
- Kommunikation und Vorgänge
- Nachrichten, Rückfragen, Aufgaben, Bearbeitungsstände, Freigaben und Unterschriftsvorgänge, soweit diese zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
- Nutzer- und Berechtigungsdaten
- Kanzleizugehörigkeit, Benutzerkennung, Rollen, zugewiesene Mandate und die für den sicheren Zugriff erforderlichen Informationen.
- Technische Betriebsdaten
- Für den Betrieb erforderliche Verbindungsdaten, Zeitpunkte und Statusinformationen. Der Umfang von Zugriffs- und Änderungsprotokollen ist für den eingesetzten Dienst festzulegen.
Betroffen sein können Mandanten, deren Beschäftigte, Geschäftspartner, Rechnungsempfänger, Kanzleimitarbeitende und weitere Personen, deren Angaben in den überlassenen Unterlagen enthalten sind. Daten sollen nur in dem Umfang eingebracht werden, den der jeweilige Mandatsprozess benötigt.
Besonders sensible Unterlagen
Steuerunterlagen können etwa Gesundheitsangaben oder Informationen zur Religionszugehörigkeit enthalten. Vor ihrer Verarbeitung müssen die Kanzlei die einschlägige Voraussetzung nach Art. 9 DSGVO und beide Vertragspartner die Eignung des beauftragten Dienstes einschließlich seiner Schutzmaßnahmen klären. Eine gewöhnliche AVV-Anfrage ist kein Übermittlungsweg für solche Unterlagen.
Für die Auftragsverarbeitung gilt die Zweckbindung des vereinbarten Mandatsprozesses. Eine Nutzung von Mandanteninhalten für eigene Werbung, Datenhandel oder das Training allgemeiner KI-Modelle ist nicht Bestandteil dieses Verarbeitungskonzepts. Zusätzliche Analyse- oder KI-Dienste bedürfen einer eigenen Beschreibung von Zweck, Datenfluss und Rechtsgrundlage.
3. Datenhaltung in Deutschland
Diese Website wird bei der Hetzner Online GmbH in Falkenstein, Deutschland, betrieben. Anbieteranschrift: Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland. Die über das Demoformular eingehenden Anfragen werden auf dem Website-Server gespeichert. Weitere Anbieterinformationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Hetzner.
Deutschland als Verarbeitungsort für Mandatsprozesse
Für die Verarbeitung von Mandantendaten ist Deutschland der vorgesehene Verarbeitungsort unseres Konzepts. Damit „Daten bleiben in Deutschland“ eine belastbare Vereinbarung ist, müssen die Vertragsanlagen die produktive Datenhaltung, Dokumentenspeicher, Sicherungskopien sowie mögliche Support- und Administrationszugriffe erfassen. Die Bestätigung erhalten Sie für den konkret beauftragten Dienst im Rahmen der AVV-Abstimmung.
Der Standort dieses Webservers ist kein Nachweis für sämtliche Systeme einer produktiven Mandantenanwendung. Ebenso sagt der deutsche Sitz eines Anbieters allein noch nichts über alle seine Verarbeitungsorte aus. Bei zusätzlichen Schnittstellen und Dienstleistern sind die jeweiligen Datenwege gesondert zu betrachten.
Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger
In die Vertragsunterlagen gehören für jeden eingesetzten Unterauftragsverarbeiter Name, Leistung, Datenkategorien und Verarbeitungsort. Das Verfahren zur Einbindung oder Änderung solcher Anbieter ist im AVV zu regeln. Empfänger können außerdem von Ihrer Kanzlei ausdrücklich angebundene Dienste sowie gesetzlich berechtigte Stellen sein.
Eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, einschließlich eines entsprechenden Fernzugriffs, setzt eine gesonderte Prüfung der Voraussetzungen aus Kapitel V DSGVO voraus. Eine uneingeschränkte Deutschland-Zusage für E-Mail-Provider, selbst gewählte Exporte oder zusätzliche Dienste lässt sich daraus nicht ableiten. Bitte nutzen Sie die AVV-Anfrage, um die Verarbeitungsorte für Ihren Einsatz verbindlich abzustimmen.
4. Mandantentrennung, Berechtigungen und Vertraulichkeit
Das Berechtigungskonzept muss sowohl unterschiedliche Kanzleien als auch einzelne Mandate voneinander abgrenzen. Mitarbeitende sollen ausschließlich die Mandate und Funktionen nutzen können, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Die fachliche Zuordnung erfolgt durch die Kanzlei; die technische Durchsetzung ist Bestandteil der für den Dienst vereinbarten Maßnahmen.
Zum vorgesehenen Ablauf gehören persönliche Benutzerkonten, eine kontrollierte Vergabe und Überprüfung von Rollen sowie der zeitnahe Entzug nicht mehr benötigter Zugänge. Supportzugriffe auf Mandanteninhalte sind auf den erforderlichen Umfang zu beschränken und durch den vereinbarten Auftrag beziehungsweise eine dokumentierte Freigabe zu decken. Inhaltliche Zugriffe dürfen nicht allein mit allgemeiner Produktverbesserung begründet werden.
Berufsgeheimnisse der Kanzlei
Bei Steuerkanzleien müssen neben der DSGVO auch die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten berücksichtigt werden. Die Beauftragung ist deshalb um die erforderlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen einschließlich der eingebundenen Personen zu ergänzen. Je nach Dienstleistung kann eine Einwilligung des Mandanten erforderlich sein. Ein AVV allein ersetzt diese Prüfung nicht. Maßgeblich sind insbesondere § 62a StBerG und § 203 StGB.
5. Datenschutz bei der DATEV-Integration
Die Übergabe an DATEV dient dazu, für das jeweilige Mandat benötigte, zugeordnete und geprüfte Daten in den vereinbarten Folgeprozess zu übernehmen. Der konkrete DATEV-Dienst, die Richtung des Austauschs, erforderliche Berechtigungen und übermittelte Datenkategorien müssen vor der Anbindung feststehen. Eine Schnittstelle ist keine pauschale Freigabe aller Mandantendaten.
- ZuordnenMandat, Unterlagen und vorgesehenen Zweck bestimmen.
- PrüfenDatenumfang, Empfänger und Freigaberegeln kontrollieren.
- ÜbergebenDen beauftragten DATEV-Dienst mit den benötigten Berechtigungen nutzen.
- AbgleichenÜbertragungsergebnis prüfen und Unklarheiten vor einer Wiederholung klären.
Zum Integrationskonzept gehören eine korrekte Berater- und Mandantenzuordnung, auf den Zweck begrenzte Zugriffsrechte und ein nachvollziehbarer Umgang mit Übertragungsfehlern. Eine beendete Anbindung muss den weiteren Zugriff unterbinden. Bereits in DATEV übernommene Daten werden dadurch nicht automatisch gelöscht.
DATEV nennt für seine Datenhaltung zertifizierte Rechenzentren in Deutschland. Diese Angabe bezieht sich auf DATEV und ist keine Zertifizierung von inordo. Datenschutz und Compliance bei DATEV.
Soweit DATEV personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, sind die einschlägigen DATEV-Vertragsunterlagen erforderlich. Ein AVV mit inordo ersetzt die Vereinbarung mit DATEV nicht. Ob DATEV direkt durch die Kanzlei oder innerhalb einer anderen Auftragskette eingebunden ist, richtet sich nach dem konkreten Vertragsmodell. DATEV-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die folgenden Bereiche bilden den Prüf- und Vertragsrahmen unseres Konzepts. Die konkrete Umsetzung, einschließlich Verschlüsselung gespeicherter Daten, Sicherungsintervallen und Wiederherstellungszielen, ist in der TOM-Anlage des jeweiligen Dienstes zu dokumentieren.
- Vertraulichkeit
- Mandantentrennung, beschränkte Berechtigungen, abgesicherte Administrationszugänge und Verpflichtung der mitwirkenden Personen auf Vertraulichkeit.
- Übertragung und Speicherung
- Verschlüsselte Übertragungswege sowie dienstbezogene Festlegungen zur Verschlüsselung gespeicherter Daten, Schlüsselverwaltung und Absicherung von Dokumentenspeichern.
- Integrität und Nachvollziehbarkeit
- Prüfung von Eingaben und Zuordnungen; Festlegung, welche relevanten Änderungen, Freigaben und Übertragungsergebnisse protokolliert werden und wer diese einsehen darf.
- Verfügbarkeit und Wiederherstellung
- Definierte Sicherungsverfahren, Aufbewahrungszyklen und Wiederherstellungsprüfungen. Sicherungskopien müssen in die Standort- und Löschungsregelungen einbezogen werden.
- Betrieb und Überprüfung
- Verantwortlichkeiten für Aktualisierungen, Schwachstellenbehandlung, Zugriffsüberprüfungen und die Kontrolle der Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen.
- Datensparsame Unterstützung
- Begrenzung von Supportdaten, abgesicherte Übermittlungswege und kontrollierte Behandlung von Diagnoseinformationen, ohne Mandanteninhalte unnötig zu vervielfältigen.
Auf dieser Website sind HTTPS, Sicherheitsheader und ein ausschließlich über den Webserver erreichbarer Anfrage-Endpunkt eingerichtet. Die Demo-Annahme prüft Eingaben, begrenzt Anfragegrößen und berücksichtigt einen Missbrauchsschutz. Diese Website-Maßnahmen ersetzen keine Prüfung der produktiven Mandantenanwendung.
7. Speicherung, Rückgabe und Löschung
Für Mandantendaten legt die Kanzlei im Rahmen der geltenden Pflichten fest, wie lange die Daten benötigt werden. Die AVV-Abstimmung muss die Umsetzung von Löschweisungen, die Rückgabe bei Vertragsende und den Umgang mit Sicherungskopien umfassen. Eine einheitliche Frist für sämtliche Dokumentarten wäre für steuerliche Unterlagen nicht sachgerecht.
Vor Beendigung des Dienstes sind Datenumfang, Exportformat, Bereitstellungsweg und Zeitfenster für die Rückgabe zu vereinbaren. Anschließend erfolgt die Behandlung verbleibender Kopien nach dem vertraglichen Löschverfahren und unter Berücksichtigung entgegenstehender gesetzlicher Pflichten. Die vereinbarten Nachweise sollen für die Kanzlei nachvollziehbar machen, welche Daten wann zurückgegeben oder gelöscht wurden.
Backups benötigen einen festgelegten Ablauf für Auslaufen, Überschreiben oder Löschung. Werden Daten zur Wiederherstellung eingespielt, müssen bereits wirksame Löschweisungen erneut berücksichtigt werden. Für Datenkopien, die die Kanzlei selbst exportiert oder an weitere Dienste übermittelt hat, sind die dortigen Verfahren maßgeblich.
8. Datenschutzvorfälle und Unterstützung der Kanzlei
Im AVV sind Meldewege und Ansprechpartner zu vereinbaren. Ein Auftragsverarbeiter muss den Verantwortlichen nach Bekanntwerden einer Datenschutzverletzung unverzüglich informieren. Die 72-Stunden-Regel für bestimmte Meldungen der Verantwortlichen ist keine Wartefrist für den Auftragsverarbeiter. Art. 33 und 34 DSGVO.
Zum Unterstützungsrahmen gehören Angaben zum betroffenen Vorgang, den möglicherweise betroffenen Daten, ergriffenen Maßnahmen und weiteren Schritten. Ebenso müssen Zuständigkeiten für Auskunfts- und Löschersuchen, erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen und Nachweise gegenüber der Kanzlei geklärt sein.
Ein vermutetes Datenschutzproblem können Sie direkt an kontakt@inordo.de mit dem Betreff „Datenschutzvorfall inordo“ melden. Beschreiben Sie zunächst den betroffenen Dienst und eine Antwortmöglichkeit; sensible Originalunterlagen sollen erst über einen abgestimmten sicheren Weg übermittelt werden.
9. Datenschutzhinweise für inordo.de
Websiteabruf und Serverprotokolle
Beim Besuch verarbeitet der Webserver technisch erforderliche Informationen wie IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Statuscode, übertragene Datenmenge, Referrer und Browserkennung. Dies dient der Auslieferung der Inhalte sowie der Erkennung und Behebung von Störungen oder Missbrauch. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in einem sicheren und verlässlich erreichbaren Angebot.
Die Serverprotokolle sind mit täglicher Rotation und 14 aufbewahrten Archivdateien konfiguriert. Bei laufendem täglichen Betrieb entspricht dies regelmäßig etwa 14 Tagen zuzüglich der aktuellen Datei. Leere Dateien werden nicht rotiert, deshalb ist dies keine garantierte taggenaue Löschfrist. Bei konkreten Sicherheitsvorfällen können erforderliche Auszüge bis zur Klärung und Sicherung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
Kontakt- und AVV-Anfragen
Im Demoformular erfassen wir Vorname, Nachname, geschäftliche E-Mail-Adresse und Ihre Nachricht sowie die Herkunft der Anfrage und den Eingangszeitpunkt. Die Angaben werden auf dem Website-Server gespeichert und zur Bearbeitung Ihres Anliegens sowie zur Terminabstimmung verwendet. Eine Demoanfrage löst keine Newsletter-Anmeldung aus.
Für eine AVV-Anfrage erfassen wir Ihre E-Mail-Adresse und, soweit angegeben, Name und Kanzlei oder Unternehmen. Beim Absenden werden diese Daten verschlüsselt an unseren Website-Server übertragen, mit einer Anfragereferenz und dem Versandstatus gespeichert und als E-Mail an leon@buildcycle.ai weitergeleitet. Nach Annahme der Weiterleitung durch den Maildienst senden wir eine Eingangsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sie enthält die Anfragereferenz, aber keine Vertragsvorlage. Leon Schäfer bearbeitet die Anfrage für ByteSmoke GmbH und sendet die Vertragsvorlage persönlich zu. Die Referenz verhindert einen doppelten Versand derselben Anfrage und ihrer Bestätigung. Zur Begrenzung missbräuchlicher Anfragen verarbeiten wir außerdem einen aus der IP-Adresse abgeleiteten Prüfwert und Zeitpunkte der Anfragen für bis zu eine Stunde.
Für den E-Mail-Versand verwenden wir IONOS mit der Absenderadresse noreply@inordo.de. Unser Server übergibt die oben genannten Kontaktdaten, die Anfragereferenz und den Nachrichtentext über eine verschlüsselte SMTP-Verbindung an IONOS. Nachrichten und Versandmetadaten werden zusätzlich beim Versanddienst und beim E-Mail-Anbieter des Empfängers verarbeitet. Eine ausschließliche Verarbeitung in Deutschland ist für diesen E-Mail-Weg nicht zugesichert; die Standortangabe für unseren Website-Server erstreckt sich nicht darauf. Übermitteln Sie hier ausschließlich die für die AVV-Anfrage benötigten Kontaktdaten, keine Mandantenunterlagen. Alternativ können Sie Ihren eigenen E-Mail-Anbieter über den unten angebotenen E-Mail-Entwurf verwenden.
Wenn Sie alternativ den E-Mail-Entwurf oder Webmail verwenden, müssen Sie die E-Mail selbst absenden; die Entwurfsangaben werden dabei nicht über die Website gespeichert. Bei einer E-Mail-Anfrage verarbeiten wir Absenderadresse, die von Ihnen mitgeteilten Angaben, Nachrichteninhalt und übliche E-Mail-Metadaten. Am Versand und Empfang sind die jeweiligen E-Mail-Anbieter beteiligt; deren Verarbeitung ist von der Datenhaltung des Website-Servers zu unterscheiden. Bitte übermitteln Sie in allgemeinen Kontaktanfragen keine Mandantenakten oder Zugangsdaten.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit es um einen Vertrag mit Ihnen oder entsprechende vorvertragliche Maßnahmen geht. Bei Anfragen von Beschäftigten einer Kanzlei oder eines Unternehmens und sonstigen geschäftlichen Anliegen stützen wir die Bearbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und unser Interesse an der Beantwortung der Anfrage. Pflichtangaben im Demoformular benötigen wir, um Ihre Nachricht zuzuordnen und zu beantworten; für die AVV-Anfrage benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse zur Rückmeldung, Name und Kanzleiangabe sind freiwillig.
Anfragen werden gelöscht, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist und weder gesetzliche Aufbewahrungspflichten noch ein fortbestehender erforderlicher Nachweiszweck entgegenstehen. Entsteht eine Vertragsbeziehung, werden die dafür benötigten Angaben in die Vertragsbearbeitung übernommen. Die Dauer richtet sich dann nach dem Vertragszweck und den einschlägigen Aufbewahrungspflichten.
Lokale Prüfung geschäftlicher E-Mail-Adressen
Das Demoformular gleicht die Domain Ihrer E-Mail-Adresse mit einer lokal bereitgestellten Liste frei verfügbarer E-Mail-Dienste ab. Dabei werden keine Formulareingaben an GitHub oder den Herausgeber der Liste übertragen. Die vollständige Adresse wird erst beim Absenden an unseren Server übermittelt. Dies dient auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO der Zuordnung geschäftlicher Anfragen. Die AVV-Anfrage ist auch ohne diese Domainprüfung möglich.
Öffentliche Testkanzlei mit Beispieldaten und eigene Testkanzlei
Die eingebettete Testkanzlei zeigt ausschließlich Beispieldaten. Eine eigene Besuchskennung im Browser-Cookie hält fest, welche Lesebedienungen erfolgt sind und ob die Anmeldung zur eigenen Testkanzlei angezeigt wurde. Sie ist vom angemeldeten Kanzleikonto getrennt. Der Cookie und der zugehörige Vorgangsstatus ermöglichen es, die Demo und eine begonnene Einrichtung nach dem Neuladen fortzusetzen.
Bei der Einrichtung übermitteln Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse an unseren Server. Wir speichern sie zusammen mit der Herkunft „öffentliche Website-App-Demo“, dem Zeitpunkt, dem Bezug zu Ihrer Testkanzlei und dem Einrichtungs- und Versandstatus in unserer internen Verwaltung. Diese Angaben dienen der Einrichtung und Betreuung Ihrer Testkanzlei. Ihre eingegebene Adresse, die Bestätigung der Datenschutzhinweise und eine Anfragekennung werden außerdem im Sitzungsspeicher Ihres Browsers gehalten, damit bei Neuladen oder einer Verbindungsstörung keine Eingaben verloren gehen und derselbe Vorgang wiederaufgenommen werden kann.
Für den persönlichen Einrichtungslink sowie Benachrichtigungen über neue Demo-Zugänge an Leon Schäfer verwenden wir den oben beschriebenen inordo-Versandweg über IONOS. Dabei werden die jeweils erforderlichen Kontaktdaten und der Einrichtungsstatus verarbeitet. Persönliche Einrichtungslinks werden ausschließlich an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Geschäfts-Domain wird auch bei dieser Anmeldung lokal und auf unserem Server geprüft; es erfolgt keine zusätzliche Übermittlung Ihrer Adresse an einen externen Domainprüfdienst.
Freiwilliger KI-Websitechat
Der Chat beantwortet Fragen anhand öffentlicher inordo-Produktinformationen. Erst wenn Sie eine Frage senden, übermittelt unser Server deren Text sowie bis zu sechs vorherige Fragen aus demselben Seitenbesuch an die OpenAI-API. Bitte geben Sie keine persönlichen Angaben, Zugangsdaten oder Mandantendaten ein. Alternativ können Sie die FAQ lesen oder persönlich Kontakt aufnehmen.
OpenAI verarbeitet die übermittelten Texte zur Antworterstellung. API-Inhalte werden laut OpenAI standardmäßig nicht zum Modelltraining verwendet. Wir deaktivieren die Speicherung als abrufbare API-Antwort. OpenAI kann Inhalte dennoch für Missbrauchserkennung regelmäßig bis zu 30 Tage aufbewahren; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Eine ausschließlich deutsche Verarbeitung oder eine vollständige Nichtaufbewahrung bei OpenAI ist für diesen Chat nicht zugesagt. Einzelheiten: Datenverarbeitung der OpenAI-API.
Bei uns bleiben Chatverlauf und Entwurf im geöffneten Browserdokument, ohne dauerhaften Browserspeicher. Serverseitig speichern wir zur sicheren Wiederherstellung eine Antwort bis zu 24 Stunden. Danach wird sie spätestens beim nächsten minütlichen Bereinigungslauf entfernt; nach einer Dienstunterbrechung erfolgt die Bereinigung beim Start. Fragen werden nicht als Klartext im Chatdienst gespeichert. Pseudonymisierte Anfragekennungen, Zeitpunkte, Status und Kostenreservierungen bleiben für Missbrauchsschutz und die dauerhafte Ausgabenbegrenzung erhalten. Die IP-Adresse wird dazu mit einem geheimen serverseitigen Schlüssel pseudonymisiert; allgemeine Webserverprotokolle sind oben beschrieben. Der Chat kann keine Konten öffnen, Termine buchen, E-Mails senden oder auf Mandantendaten zugreifen.
Cookies, lokale Einstellungen und externe Inhalte
Auf dieser Website sind keine Analyse- oder Marketingdienste eingebunden. Schriftarten, Bilder und Videos werden lokal beziehungsweise vom eigenen Website-Server bereitgestellt. Beim bloßen Lesen dieser Seite wird keine Verbindung zu den unten verlinkten Quellen aufgebaut; erst ein Klick führt zur jeweiligen externen Website.
Wenn Sie Animationen über unsere Bewegungssteuerung pausieren oder wieder aktivieren, speichert Ihr Browser diese Auswahl lokal unter inordo-motion-paused. Die Einstellung enthält keine Kontakt- oder Mandantendaten und wird nicht an uns übertragen. Sie bleibt gespeichert, bis Sie die Auswahl ändern oder die Website-Daten im Browser löschen. Sie dient allein der von Ihnen gewählten Darstellung; der Endgerätezugriff erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Die Kopierfunktion der AVV-Anfrage schreibt ausschließlich auf Ihren Klick den sichtbaren Anfragetext in die Zwischenablage. Andere Inhalte Ihrer Zwischenablage werden nicht gelesen. Sie können den Text alternativ selbst markieren und kopieren. Eine automatische Entscheidungsfindung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung und ein entsprechendes Profiling finden durch diese Website nicht statt.
10. Ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten
Nach den gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Eine Einwilligung können Sie für die Zukunft widerrufen. Bei berechtigten Interessen können Sie aus Gründen Ihrer besonderen Situation widersprechen; gegen Direktwerbung jederzeit. Art. 15 bis 21 DSGVO.
Für Website- und Kontaktanfragen schreiben Sie bitte an kontakt@inordo.de mit dem Betreff „Datenschutzanfrage inordo“. Nennen Sie den betroffenen Vorgang und Ihr Anliegen. Soweit zur Zuordnung erforderlich, können wir geeignete zusätzliche Informationen zur Identitätsprüfung anfordern. Für Mandantendaten ist grundsätzlich die betreuende Kanzlei zuständig; inordo unterstützt sie im vereinbarten Auftragsrahmen.
Sie können sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des vermuteten Verstoßes. Für ByteSmoke GmbH in Frankfurt am Main ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Beschwerde direkt beim HBDI einreichen.
11. AVV und Vertragsunterlagen
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört bei inordo standardmäßig zur vertraglichen Ausgestaltung einer Verarbeitung im Auftrag. Er muss vor Beginn dieser Verarbeitung abgeschlossen sein. Die Anfrage des Templates allein schließt noch keinen Vertrag und aktiviert keine Mandantendatenverarbeitung.
Die Unterlagen umfassen Leistung, Dauer, Datenarten, Personengruppen, Weisungen, TOM, Unterauftragsverarbeiter und Verarbeitungsorte sowie Unterstützung, Kontrollrechte, Rückgabe und Löschung. Anforderungen zur Verschwiegenheit und DATEV-Anbindung werden für den konkreten Einsatz ergänzt. Art. 28 und 32 DSGVO.
Fordern Sie unten das Vertragstemplate an. Geben Sie bei der anschließenden Abstimmung bitte an, welche Funktionen Sie einsetzen möchten und ob Sie Vorgaben zu Unterauftragnehmern, Speicherorten oder Löschverfahren haben. So lassen sich die Anlagen Ihrem tatsächlichen Einsatz zuordnen.
12. Rechtliche Grundlagen und weiterführende Quellen
Diese Quellen erläutern rechtliche Anforderungen und Angaben der jeweiligen Anbieter. Anbieterzertifizierungen oder allgemeine Rechtsinformationen bescheinigen keine Prüfung von inordo.
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung.
- Datenschutzkonferenz: Kurzpapier Nr. 13 zur Auftragsverarbeitung, Stand 17. Dezember 2018, als ergänzende Orientierung.
- Bundesrecht: § 62a StBerG, § 203 StGB und § 25 TDDDG.
- DATEV eG: Datenschutz und Compliance sowie Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Hetzner Online GmbH: Datenschutzerklärung und Dokumentation der Rechenzentren.
- Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Beschwerdeformular.
Stand dieser Seite: 18. September 2026.
AVV anfordern
Ihre Vertragsunterlagen. Direkt angefragt.
Fordern Sie unsere AVV-Vertragsvorlage an. Wir bearbeiten Ihre Anfrage persönlich. Die Vorlage wird vor Vertragsschluss um den vereinbarten Leistungsumfang und die zugehörigen Anlagen ergänzt.
Alternativ per E-Mail oder Webmail anfragen
Öffnen Sie einen E-Mail-Entwurf oder kopieren Sie den Text in Ihr Webmail-Postfach. Bei diesem alternativen Weg senden Sie die Nachricht selbst ab. Ihre Angaben oben bleiben erhalten.
E-Mail-Entwurf an leon@buildcycle.ai öffnenBitte schicken Sie keine Mandantenunterlagen, Steuerdaten oder Zugangsdaten mit. Eine Anfrage schließt noch keinen AVV. Die Vertragsvorlage wird persönlich zugesandt.
