Creator in Deutschland, rund 15.000 davon hauptberuflich.
Modul Creator
Ihre Kanzlei für Creator, Influencer & Coaches.
YouTube, TikTok, Twitch, Patreon: inordo bindet die Plattformen Ihrer Mandanten direkt an, zerlegt jede Auszahlung automatisch und liefert einen fertigen Buchungsstapel. Aus aufwendigen Sonderfällen werden lukrative Mandate.
- Influencer
- YouTuber und Streamer
- Coaches und Kursanbieter
- Podcaster
Aus Sonderfällen wird Routine
Ein Markt mit Zukunft
Viele Creator. Kaum Spezialisten.
Creator wollen Content machen, keine Steuererklärung. Ihr Geld kommt von YouTube, TikTok und Twitch, aus dem Ausland, in Fremdwährung und als Sammelzahlung. Umsatzsteuer, Reverse Charge, Belege: Davon hat kaum einer Ahnung, und lernen will es auch keiner. Gleichzeitig schaut die Finanzverwaltung inzwischen genau hin.
Müssen sie auch nicht. Dafür haben sie jetzt Sie. Und Sie haben inordo.

Werbemarkt für Influencer bis 2028, nach 644 Mio. € im Jahr 2024.
Datensätze zu Influencern hat die Finanzverwaltung NRW angekauft und ausgewertet.
Zahlen: Marktschätzungen und Angaben der Finanzverwaltung NRW, Stand 2024.
So funktioniert es
Anbinden. Zerlegen. Buchen.
Kein Abtippen von Kontoauszügen und kein Suchen nach Plattformberichten mehr. Die Daten kommen direkt aus den Schnittstellen der Plattformen und Banken.
- AnbindenPlattformen, Zahlungsdienste und Bankkonten werden einmal über ihre Schnittstellen verbunden. Danach laufen die Daten von selbst ein.
- ZerlegenJede Sammelzahlung wird automatisch in Erlöse, Gebühren, Steuern und Rückbuchungen aufgeteilt und passend kontiert.
- BuchenSie erhalten einen fertigen Buchungsstapel für DATEV. Auf Ihrem Tisch landet nur, was eine Entscheidung braucht.
Die Sonderfälle
Was Standardsysteme nicht können.
Ein Creator verdient auf mehreren Plattformen, in mehreren Währungen und mit Paketen voller Markenprodukte vor der Tür. Für Standardsysteme ist das Chaos, für Ihre Kanzlei ein lukratives Mandat.
inordo erkennt die typischen Stolperstellen, bereitet sie sauber auf und legt Ihnen nur noch die Entscheidung vor.
So werden Sie die Kanzlei, die Creator weiterempfehlen.
US-Quellensteuer
Einbehaltene Steuer auf Erlöse aus den USA wird erkannt und für die Anrechnung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ausgewiesen.
Reverse-Charge
Zahlungen von Plattformen aus dem EU‑Ausland werden mit der richtigen umsatzsteuerlichen Behandlung gebucht.
Sachzuwendungen
Produkte und Reisen von Marken werden erfasst und zur Bewertung vorgelegt, statt im Postfach zu verschwinden.
Affiliate und Kooperationen
Provisionen und Werbeverträge laufen getrennt nach Partner und Erlösart ein.
Fremdwährungen
Einnahmen in US-Dollar oder anderen Währungen werden nachvollziehbar in Euro umgerechnet.
Prüfungsfest statt geschätzt
Jede Buchung ist bis zur einzelnen Plattformabrechnung zurückverfolgbar, auch bei einer Betriebsprüfung.
Eine Auswahl. Weitere Sonderfälle Ihrer Mandanten besprechen wir gern in der Demo.
Der nächste Schritt
Werden Sie die Kanzlei für Creator.
Sehen Sie in 30 Minuten, wie aus einer Plattformauszahlung ein fertiger Buchungsstapel wird.
